Ausbildungsverbote und weitere Einschränkungen ab 24.10.2015

27 Oct

Seit dem 24. Oktober 2015 ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Vielen Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern wird damit die betriebliche Berufsausbildung verboten. Begleitete Flüchtlingskinder, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben müssen, stehen vor Hürden beim Schulbesuch. Was sich genau ändert, erklärt unsere Arbeitshilfe.
Weitere Informationen:
| Arbeitshilfe Bildungseinschränkungen |Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz |