Urheberrechtsabmahnungen an Flüchtlinge und deren Helfer

11 März

Derzeit häufen sich in den Medien Berichte darüber, dass Flüchtlinge und deren Helfer Abmahnungen erhalten haben, weil sie das Urheberrecht verletzt hätten. Zu diesen Verstößen zählen sicherlich am häufigsten das Herunterladen von Filmen und Musik, „was in Syrien weder verpönt ist noch juristisch geahndet wird“ (c’t magazin). In Deutschland ist dieses Thema schon seit Jahren sehr präsent und die Zahl der Abmahnungen ist seit 2010 um etwa 90 % zurückgegangen (Dury Rechtsanwälte). Umso wichtiger ist es daher, Flüchtlinge möglichst zeitnah darüber zu informieren, dass Urheberrechtsverletzungen in Deutschland enorme finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies betrifft auch den Inhaber des Internetanschlusses, der dem Flüchtling zur Verfügung gestellt worden ist. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg stellt Informationen hierzu bereit: „Flüchtlinge: Informationen zum Urheberrecht“.

2 Replies to “Urheberrechtsabmahnungen an Flüchtlinge und deren Helfer

  1. Das ganze Thema „Störerhaftung“ in Deutschland ist sehr „altmodisch“ und durchaus problematisch.
    Da ich aber ein Freund des Gedanken des „freien internets“ (neben dem der „freien Gedanken“… „freien Meinungsaeusserung“ usw.) bin… hier mal ein Beitrag aus einem SocialMedianetz:

    https://despora.de/posts/6145112

    Ich werden meinen Freifunkknoten auf jedenfall weiter betreiben und fremden zur verfuegung stellen!

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